Reglement zum Fotowettbewerb 125 Jahre Schloss Herdern:

 

Organisator

Vom 9. Dezember 2019 bis zum 28. Dezember 2020 organisiert die soziale Institution Schloss Herdern einen Fotowettbewerb ohne Kaufverpflichtung, der über die Internetseite www.schlossladen.ch zugänglich ist.

 

Teilnahme

Teilnameberechtigt sind natürliche Personen ab Vollendung des 16. Lebensjahres. Die Teilnehmenden müssen in der Schweiz wohnhaft sein. Die MitarbeiterInnen und KlientenInnen der sozialen Institution Schloss Herdern sind ausdrücklich zur Teilnahme berechtigt. Jedes eingereichte Foto muss vom Teilnehmenden selbst aufgenommen worden sein. Pro Teilnehmendem sind maximal vier Fotos pro Quartal zugelassen.

Die Teilnehmenden benötigen ein gültiges E-Mail-Konto und einen Internetzugang.

 

Anforderungen an das Bildmaterial / Bildinhalt:

Die Bilder entsprechen dem in der Wettbewerbsausschreibung gewünschten Themen Genuss – Natur - Kultur:

 

Genuss: Fotos von unseren Eigenprodukten und/oder daraus erstellten Speisen

Natur: Landschaftsbilder, Aufnahmen von Flora und Fauna im Schlossgelände

Kultur: Schlossgebäude oder Anlässe von Schloss Herdern

 

Die Bilder müssen aktuell sein. Es werden nur digitale Fotos berücksichtigt. Fotobearbeitung und Montagen sind nicht erlaubt. Minimale Fotobearbeitungen, welche auf modernen Kameras vorgenommen werden können (HDR, Schwarz/Weiss, Sättigung, Kontrast, Rote-Augen-Korrektur usw.), werden akzeptiert.

Die eingesendeten Fotos müssen folgende Bedingungen erfüllen:

 

·         Dateiformat: TIFF, JPEG (hohe Qualität) oder PNG

·         Farbmodus: RGB

 

Funktionsweise des Fotowettbewerbs

Um am Fotowettbewerb teilzunehmen, müssen sich die Teilnehmenden zuvor registrieren:

·         Die Internetseite www.schlossladen.ch besuchen und die Rubrik «Wettbewerb» aufrufen.

·         Das Teilnahmeformular ausfüllen und durch einen Klick auf «Teilnehmen» registrieren. Mit der Registrierung werden die AGB’s akzeptiert.

·         Erst jetzt können bis zu 4 Fotos pro Quartal eingesandt werden.

Durch die Annahme dieser Bedingung und die Teilnahme am Wettbewerb bestätigen die Teilnehmenden, dass das eingesandte Bildmaterial keine Rechte Dritter (insbesondere keine Immaterialgüter- und Persönlichkeitsrechte) verletzt. Auf dem Bild erkennbare Drittpersonen müssen der Veröffentlichung des Fotos zugestimmt haben.

 

Teilnahmebedingungen

Jeder Teilnehmende darf mit maximal 4 digitalen Fotos pro Quartal am Wettbewerb teilnehmen (gleicher Name, gleiche Postanschrift, gleiche E-Mail-Adresse).

 

Einsendeschluss der Bilder

11. Februar 2020 für die Frühlingsausgabe der Schlossladen-Zeitung

05. Mai 2020 für die Sommerausgabe der Schlossladen-Zeitung

23. Juli 2020 für die Herbstausgabe der Schlossladen-Zeitung

27. Oktober 2020 für die Winterausgabe der Schlossladen-Zeitung

 

Fotos können bis zum vorgegebenen Datum ausschliesslich online unter wettbewerb@schlossherdern.ch hochgeladen und eingereicht werden.

 

Nach jeweiligem Einsendeschluss trifft eine interne Jury von Schloss Herdern eine Selektion der besten 3 Bilder. Diese werden auf www.schlossladen.ch aufgeschaltet. Die besten 3 Bilder pro Quartal erhalten Preise. Die Inhaber der teilnehmenden Fotos werden per E-Mail informiert. Entscheide der Jury sind nicht anfechtbar. Für den Haupt-Gewinn werden alle eingereichten Fotos berücksichtigt und durch eine erweiterte Jury beurteilt.

 

Bildrechte

Die am Wettbewerb Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass die eingesandten Bilder auf www.schlossladen.ch und anderen Publikationen (Schlossladen-Zeitung, Jahresbericht, Schlossfenster etc.) zur Ansicht veröffentlicht werden können.

 

Mit dem Einsenden der Bilder erhält Schloss Herdern das Einverständnis der Teilnehmenden, die Bilder bereits während der Laufzeit des Fotowettbewerbs über die Sozialen Netzwerke von (Facebook, Instagram, Twitter, LinkedIn etc.) zu veröffentlichen.

 

Schloss Herdern erhält somit das Recht, über das Bildmaterial für eigene Zwecke frei zu verfügen (zeitlich und örtlich uneingeschränktes Nutzungs- und Verwertungsrecht), ohne dass eine zusätzliche Vergütung geschuldet wird.

 

Preisübergabe

Pro Quartal werden 3 Preise ausgerichtet und die Gewinner werden jeweils in der Schlossladen-Zeitung publiziert. Die Preise werden im Schlossladen überreicht. Der Haupt-Gewinn von 2 Übernachtungen für bis zu 6 Personen in unserer Alphütte im schönen Appenzellerland mit einem reich gefüllten Warenkorb aus dem Schlossladen, wird aus allen eingereichten Bildern erkoren.

 

Die Entscheidung über das beste Bild findet Ende 2020, durch eine dafür erweiterte Jury statt. Der Gewinner wird per E-Mail informiert. Er hat 30 Tage Zeit, um sich per E-Mail zu melden. Nach dieser Frist behält sich Schloss Herdern das Recht vor, den Preis einem anderen Gewinner zuzuweisen.

 

Der Hauptpreis kann von den Gewinnern in keinem Fall beanstandet werden. Er kann nicht in Form seines Gegenwerts in Geld ausbezahlt, ersetzt oder ausgetauscht werden.
Im Falle von höherer Gewalt oder Ereignissen, die sich dem Einfluss der Institution entziehen, oder wenn es die Umstände erfordern, behält sich Schloss Herdern das Recht vor, den Preis durch einen gleichwertigen Preis zu ersetzen ohne dafür haftbar gemacht zu werden.

 

Ausschluss vom Gewinnspiel

Schloss Herdern behält sich das Recht vor, Teilnehmenden, die das Gewinnspiel manipulieren, gegen die Teilnahmebedingungen oder die guten Sitten verstossen oder auf unlautere Weise versuchen, das Gewinnspiel zu beeinflussen, ohne Benachrichtigung oder Angabe von Gründen vom Gewinnspiel auszuschliessen und gegebenenfalls die Rückgabe der Preise zu verlangen.

 

Allgemeines

Mit der Wettbewerbsteilnahme werden die Teilnahmebedingungen angenommen.

 

Ein Gewinn kann nicht übertragen oder bar ausgezahlt werden.

Schloss Herdern behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu unterbrechen oder zu verkürzen, im Besonderen, falls der normale Ablauf aus technischen oder juristischen Gründen nicht garantiert werden kann. In diesen Fällen können die Teilnehmenden keinerlei Rechte gegenüber Schloss Herdern geltend machen.

 

Verwendung von personenbezogenen Daten

Die im Rahmen des Fotowettbewerbs gesammelten Daten (insbesondere Namen und Adresse der Teilnehmenden) werden ausschliesslich für diese Ausschreibung verwendet. Die Namen der Gewinnerinnen oder Gewinner werden publiziert.

Die Teilnehmenden haben jederzeit das Recht, ihre Zustimmung im Hinblick auf die Verwendung der personenbezogenen Daten zurückzuziehen. Hierzu wenden Sie sich schriftlich an Schloss Herdern, Leben und Arbeiten, Haldenstrasse 1, 8535 Herdern.

 

Über diesen Fotowettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

 

 

Herdern, 20. Dezember 2019